Selbständige müssen für Ihre PCs keine zusätzliche GEZ Gebühren bezahlen, wenn diese Ihren Arbeitsplatz in der Wohnung haben, egal in welchen Raum! Vorausgesetzt natürlich, dass der normale Privatfernseher bereits angemeldet ist, muss ein Selbständiger, der innerhalb der gleichen Wohnung auch seinen Arbeitsbereich hat, für diese Geräte also nicht noch einmal bezahlen. So hat heute das Bundesverwaltungsgericht entschieden, welche die Klage dreier Kläger gegen diese Doppelbelastung verhandelt hat und diesen Klägern damit Recht gegeben hat. Das Gericht hat diese Arbeits – PCs als Zeitgeräte eingestuft (was Sie ja, wenn überhaupt) auch sind. Im Unterschied zu den Öffentlich – rechtlichen hat das Gericht auch erkannt, dass die meisten Computer heute ohnehin nicht mehr einem bestimmten Raum zuzuordnen sind.
Und da das Bunderverwaltungsgericht naturgemäß ein sehr hohes Gericht ist, sollte dieser Fall damit endlich geklärt sein und Softwareentwickler und andere Selbständige können etwas ruhiger schlafen. Was allerdings mit den Gebühren passiert, die der eine oder andere Selbständige schon unnötigerweise abgeführt hat, bleibt offen. Schätze aber, dies kann man kaum zurückfordern.
Es ist ja ohnehin kaum anzunehmen, dass jemand, der in seiner Wohnung arbeitet – und ja hier einen richtigen Fernseher zur Verfügung hat – unbedingt Fernsehen auf dem PC genießt, sicherlich auch wohl kaum öffentlich – rechtliches (haben die überhaupt ein richtiges TV Angebot per Internet?). Außerdem warum sollte eine Person überhaupt 2x für die gleiche Leistung bezahlen? Warum die Öffentlich – Rechtlichen solch eine Praxis überhaupt für rechtlich (und auch moralisch) für i.O. gehalten haben, ist mir ohnehin ein Rätsel.
Unabhängig von der eher zweifelhaften Qualität des Öffentlich – Rechtlichen Angebots widerspricht es jeder Logik, dass man tatsächlich erwartet hat, dass jemand dafür 2x bezahlen sollte, zumal man sich ja auch logischerweise nur an einer Stelle, egal in welchem Raum der Wohnung (und auch generell), aufhalten kann. Diese Logik der Öffentlichen – Rechtlichen war derart sinnentleert, dass diese letztlich nur Kopfschütteln auslösen kann und nur von eins zeugt : reiner Geldgier.
Gut, dass das Gericht dies nun gestoppt hat.
Die offizielle Pressemitteilung finden Interessierte in der Pressemitteilung :
Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich privaten Bereich